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Die Markenvergabeordnung


Die Markenvergabeordnung regelt die Berechtigung für Skilehrer, die Marke der ISIA zu benutzen.


§ 1 Markenschutz

Die ISIA wird durch die im schweizerischen Markenregister unter Nr. 422486 eingetragenen Wortbildmarke «ISIA» gekennzeichnet.
 

§ 2 Verwendung des Markenzeichens

Das Markenzeichen der ISIA darf ausschliesslich von den Mitgliederverbänden und diesen angehörigen Skischulen und Skilehrern verwendet werden.

Die ISIA-Marke

Die Mitgliederverbände, die Skischulen und Skilehrer dürfen das ISIA–Markenzeichen nur in Verbindung mit ihrem Verbands- oder Skilehrerabzeichen benutzen.

Das Markenzeichen der ISIA kann auf der Skilehreruniform getragen werden und es kann auf Briefpapier, Drucksorten, Autos, Transparenten und Aufschriften der Mitgliedsverbände, Skischulen oder Skilehrer abgebildet werden.

Jede anderweitige Verwendung des Markenzeichens muss vom Präsidium genehmigt werden.

Das Präsidium kann durch Kooperations- und Sponsorverträge die beschränkte Benutzung des Markenzeichens auch an Dritte übertragen.

Mitgliedsverbänden, Skischulen oder Skilehrern, welche das Markenzeichen der ISIA gegen die Vorschriften der vorliegenden Ordnung nutzen, kann das Nutzungsrecht durch das Präsidium entzogen werden.
 

§ 3 ISIA-Marken

Die Mitgliedsverbände erhalten entsprechend der Anzahl der eingeschriebenen Skilehrer eine ISIA–Marke.
 

§ 4 Markenvergabe

Die Mitgliedsverbände verpflichten sich die ISIA–Marken nur an ihre, nach den Bestimmungen des jeweiligen Landes höchstqualifizierten Berufsskilehrer abzugeben.

Bei nachgewiesenem Verstoss gegen diese Bestimmungen kann einem Mitgliedsverband das Markenbezugsrecht durch das Präsidium entzogen werden.

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